Rechtsprechung
OLG Köln, 18.09.1996 - 26 U 4/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276; BGB § 242
Haftung für Kosten der Nachfolgersuche nach (unberechtigter) Kündigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzpflicht eines Geschäftsführers eines Unternehmens wegen Kündigung des Geschäftsführervertrags mehrere Jahre vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne rechtfertigenden Grund; Ersatzfähigkeit von Kosten für die Suche nach einem geeigneten Nachfolger ...
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Amtsniederlegung, Darlegungs- und Beweislast, Geschäftsführer, Rechtsmissbrauch
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 542
- MDR 1997, 49
- VersR 1997, 1539
- DB 1997, 1128
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
Haftung des Arbeitnehmers: Insertionskosten des Arbeitgebers bei Nichtaufnahme …
Auszug aus OLG Köln, 18.09.1996 - 26 U 4/96
Aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum sogenannten ,Verfrühungsschaden" (BAG NJW 1981, 2430 = BAGE 35 179 = AP § 276 Vertragsbruch Nr. 7 sowie BAG NJW 1984, 2846 = AP § 276 Vertragsbruch Nr. 8) sei herzuleiten, daß die Beweislast dafür, daß der Schaden bei vertragsgerechtem Verhalten des kündigenden Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber nicht entstanden wäre, dem Arbeitgeber obliege.Für eine derartige Beweislastteilung könnte in der Tat die Entscheidung BAG NJW 1984, 2846 sprechen, soweit dort ausgeführt ist, nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts habe nicht festgestellt werden können, daß die Klägerin (= Arbeitgeberin) bei vertragsgerechter Kündigung des Arbeitsverhältnisses die geltend gemachten Inseratskosten hätte vermeiden können.
- BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78
Kündigung - Vertragsbruch
Auszug aus OLG Köln, 18.09.1996 - 26 U 4/96
Aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum sogenannten ,Verfrühungsschaden" (BAG NJW 1981, 2430 = BAGE 35 179 = AP § 276 Vertragsbruch Nr. 7 sowie BAG NJW 1984, 2846 = AP § 276 Vertragsbruch Nr. 8) sei herzuleiten, daß die Beweislast dafür, daß der Schaden bei vertragsgerechtem Verhalten des kündigenden Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber nicht entstanden wäre, dem Arbeitgeber obliege. - BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89
Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei …
Auszug aus OLG Köln, 18.09.1996 - 26 U 4/96
Die Beweislast dafür, daß der Schaden auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten wäre, obliegt aber dem Schädiger (BGH NJW 1991, 166 ff. ##blob##lt; 167##blob##gt;;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rn. 106 vor § 249 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH), also hier dem Beklagten.
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 68/22
Nachlassverwaltung; Vertrag zugunsten Dritter, Rücktritt
Geltend machen kann der Dritte grundsätzlich nur die Rechte, die der Durchsetzung der versprochenen Leistung dienen oder die an ihre Stelle treten, wie z.B. einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Januar 1985 - VII ZR 63/84, BGHZ 93, 271, 277 zu § 325 BGB aF; OLG Köln, NJW-RR 1997, 542).